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Beglaubigungen

Übersetzungen von offiziellen Dokumenten, die für den Verkehr mit Behörden und Ämtern bestimmt sind, benötigen eine Beglaubigung.

Amtliche Dokumente, die für das Ausland bestimmt sind, benötigen zusätzlich eine Überbeglaubigung; diese erfolgt je nach Bestimmungsland, in den meisten Fällen als Apostille.

Für die Beglaubigung berechnen wir einen Pauschaltarif, unabhängig von der Anzahl der Dokumente, soweit diese für denselben Zweck benötigt werden.

Falls Sie nur über den Inhalt eines Dokuments informiert sein wollen, brauchen Sie keine Beglaubigung.

Lassen Sie uns eine Kopie der Dokumente per Post oder per E-Mail zukommen; gerne unterbreiten wir Ihnen unverbindlich einen genauen Kostenvoranschlag.

 

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